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Unsere Beitragsordnung:
1. Die Aufnahmegebühr für ein wirtschaftlich selbstständiges Mitglied beträgt 200,- Euro.
2. Die Aufnahmegebühr für die Ehefrau eines eingetragenen Mitgliedes entfällt.
3. Der Jahresbeitrag für die wirtschaftlich selbstständigen Mitglieder beträgt 150,- Euro.
4. Mitglieder vom 12. bis 15. Lebensjahr haben 40,- Euro Jahresbeitrag zu entrichten.
5. Mitglieder vom 16. bis 17. Lebensjahr haben 60,- Jahresbeitrag zu zahlen.
6. Der Jahresbeitrag für Mitglieder vom 18. Lebensjahr bis zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit beträgt 100,- Euro.
7. Mit Erreichen der wirtschaftlichen Selbstständigkeit wird die Aufnahmegebühr von 200,- Euro fällig. Diese sind in einer sozial angemessenen Zeit zu zahlen.
Ist die Aufnahmegebühr nach zwei Jahren nicht gänzlich bezahlt, erlischt die Mitgliedschaft.
8. Die Aufnahmegebühr sowie Mitgliedbeiträge sind nicht rückerstattungspflichtig.
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